Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brainsells e.U., 1020 Wien, Österreich · FN 678136 i, Handelsgericht Wien · UID ATU83140245
Version 1.0 · Stand: Oktober 2026 · für Unternehmer (B2B)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brainsells e.U. („Brainsells“) und ihren Auftraggebern („Kunde“) über Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs-, Integrations-, Betriebs- und Wartungsleistungen.
- Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes schließen wir nicht ab.
- Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Brainsells ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote von Brainsells sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Brainsells zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.
- Umfang, Inhalt und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und einer allfälligen Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Leistungen
- Beratungs-, Konzeptions- und Betriebsleistungen erbringt Brainsells als Dienstleistung; geschuldet ist die sorgfältige Erbringung, nicht ein bestimmter Erfolg. Ein Werk schuldet Brainsells nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
- Brainsells ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Brainsells bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.
- Brainsells wählt Methoden, Werkzeuge und technische Umsetzung nach fachlichem Ermessen, soweit der Kunde keine abweichenden Vorgaben schriftlich festlegt.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Systeme, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der übergebenen Daten und Inhalte berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung im Projekt entgegenstehen.
- Der Kunde sorgt für eine angemessene Sicherung seiner Daten und Systeme, insbesondere vor Eingriffen in produktive Systeme.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und werden nach Aufwand verrechnet.
5. Besonderheiten von KI-Systemen
- KI-Systeme, insbesondere Sprachmodelle, erzeugen Ergebnisse auf Basis statistischer Verfahren. Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Brainsells schuldet keine bestimmte inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Ergebnisse, sondern die fachgerechte Konzeption, Umsetzung und Absicherung des Systems im vereinbarten Umfang.
- Entscheidungen und Handlungen mit Außenwirkung, die auf KI-generierten Ergebnissen beruhen, trifft der Kunde. Brainsells sieht dafür nach Möglichkeit menschliche Freigabeschritte vor; deren Nutzung liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Soweit Modelle, Cloud-Dienste oder Schnittstellen Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen. Brainsells informiert den Kunden über die eingesetzten Anbieter. Für Verfügbarkeit, Änderungen oder Einstellung von Diensten Dritter steht Brainsells nicht ein; erforderliche Anpassungen werden nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Kunde ist als Betreiber für den rechtmäßigen Einsatz der Systeme in seinem Unternehmen verantwortlich, einschließlich der Pflichten aus der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Brainsells unterstützt dabei im vereinbarten Umfang, etwa durch Dokumentation.
6. Abnahme
- Soweit ein Werk geschuldet ist, prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel schriftlich und nachvollziehbar mit.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder sie produktiv nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Termine
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die Brainsells nicht zu vertreten hat, etwa Ausfälle von Diensten Dritter, verlängern Termine angemessen.
8. Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand werden zu den vereinbarten Stundensätzen in Einheiten von 15 Minuten abgerechnet. Reise- und Nebenkosten werden gesondert verrechnet, sofern vereinbart.
- Laufende Leistungen (Betrieb, Wartung, Lizenzen) werden monatlich im Voraus verrechnet. Projektleistungen können nach vereinbarten Teilleistungen oder monatlich nach Aufwand verrechnet werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie der Ersatz der Betreibungskosten gemäß § 458 UGB.
- Bei Zahlungsverzug ist Brainsells berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
- Verträge über laufende Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende stellt Brainsells dem Kunden dessen Daten in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Ergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Unternehmenszwecke, einschließlich der Bearbeitung.
- Rechte an vorbestehenden oder unabhängig vom Auftrag entwickelten Komponenten, Werkzeugen, Vorlagen und an Know-how von Brainsells, einschließlich Company Brain, verbleiben bei Brainsells. Soweit solche Komponenten Teil der Lieferung sind, erhält der Kunde daran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang.
- Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die Vorrang haben.
- Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
11. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt sechs Monate ab Abnahme.
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und reproduzierbar zu melden (§§ 377 f. UGB). Brainsells ist zunächst zur Verbesserung berechtigt und verpflichtet.
- Keine Mängel sind Abweichungen, die auf der Natur von KI-Systemen beruhen (siehe Punkt Besonderheiten von KI-Systemen), auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf geänderten Diensten Dritter oder auf einer nicht vereinbarten Einsatzumgebung.
12. Haftung
- Brainsells haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
- Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, bei laufenden Leistungen mit dem Entgelt der letzten zwölf Monate.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust bei unterlassener Datensicherung durch den Kunden sowie für Schäden aus Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von KI-Ergebnissen trifft, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
13. Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
14. Datenschutz
- Die Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
- Soweit Brainsells personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden dem Kunden offengelegt.
- Brainsells setzt Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen Dritter ein und wählt Dienste und Einstellungen entsprechend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
15. Referenzen
- Brainsells nennt den Kunden oder Projektdetails nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Wien sachlich zuständige Gericht. Brainsells ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.